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Dank an den „Retter“ König Ludwig I

Bald ist wieder Silvester. Der Silvestertag 1826 war für Dinkelsbühl etwas ganz Besonderes. Am 31. Dezember vor 190 Jahren hat das Armeekommando einen Befehl von seiner Majestät König Ludwig I bekommen. Warum dieser Befehl für Dinkelsbühl und viele weitere Städte entscheidend war?

„Dem Befehl ist es zu verdanken, dass Dinkelsbühl ‚Schönste Altstadt Deutschlands (Focus)‘  ist“, bringt es Dinkelsbühls Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer auf den aktuellen Punkt. Laut dem Befehl musste nämlich der „Zustand alter Städte und Befestigungen klar und deutlich beschrieben werden“. Diese Beschreibung war der Grundstein für den Erhalt der heutigen Wehranlagen mit Stadtmauer, Türmen, Toren, Zwinger, Wall und Gräben. „Öffentliche Denkmale alter Kunst“ und „schätzbare Bauwerke“ dürfen nicht mehr durch „Anstreichen verunstaltet“ werden, „die Originalität solcher Gegenstände“ muss bewahrt werden, so in den Verordnungen, die König Ludwig I im November 1826 erließ und die die Grundlage für aktiven Denkmalschutz im gesamten Königreich legte. „Wenn man so will ein ‚Lex Dinkelsbühl‘ und damit ist der Beginn des Denkmalschutzes entstanden“, geht Dr. Hammer sogar noch einen Schritt weiter. „Wehranlagen, die längst nicht mehr ihren eigentlichen Zweck erfüllen konnten, wurden nicht mehr als einengende Last der Vergangenheit empfunden, sondern als Segen für die Stadt“, beschreibt der ehemalige Stadtarchivar Hermann Meyer dieses königliche Einsehen.
 
Deutsche Stiftung Denkmalschutz lobt Dinkelsbühls Erscheinungsbild wie vor 500 Jahren
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz beschreibt Dinkelsbühl in diesen Zusammenhang wie folgt: „Der Erhalt der alten Bausubstanz im mittelfränkischen Dinkelsbühl ist Verdienst König Ludwigs I. von Bayern. Auf diese Weise wurde das Erscheinungsbild einer Altstadt bewahrt, die im Großen und Ganzen so aussieht wie vor 500 Jahren. Strikte Bauvorschriften, etwa das Verbot von Leuchtreklame oder eine vorgegebene Fenstergestaltung, dazu die zwingende Verwendung von Dacheindeckungen in roter Farbe, das sind Gedanken, die auf den Ideen eines vorausdenkenden Königs und seiner denkmalpflegerischen Gesetzgebung von 1826 gewachsen sind.“

Schönheiten blieben unangetastet
1926 und somit 100 Jahre später, lobte der damalige sogenannte Generalkonservator der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns, Georg Hager, „Dinkelsbühls Bedeutung für das deutsche Vaterland“. „Während fast alle anderen deutschen Städte ihre altüberkommenen Schönheiten mehr oder minder beeinträchtigten und zerstörten, ließen die Dinkelsbühler in behaglicher Zufriedenheit mit dem baulichen Erbe der Väter ihre Schönheiten unangetastet und hielten sie, soweit des Lebens Notdurft und eine gewisse stille Freude am Besitz es erforderte, auch in bescheidenem Stand“, so der Fachmann im Jahr 1926. Seit 1926 bis 2016 sind weitere 90 Jahre ins Land gegangen, aber auch in diesen 90 Jahren ist Dinkelsbühl - wie schon die Jahrhunderte zuvor - vor Kriegszerstörungen oder Stadtbränden verschont geblieben,“ schätzt Dr. Hammer diesen glücklichen Umstand.
Bereits vor Jahrzehnten hat Dinkelsbühl eine Satzung erlassen, die „zur Erhaltung des Charakters des schönen, in seiner Geschlossenheit in Deutschland einmaligen historischen Stadtbildes und der Denkmäler alter Städtekunst über besondere Anforderungen an die Baugestaltung und an die Werbeanlagen in der Altstadt von Dinkelsbühl“ dient, so der Einleitungstext der Satzung.

Vom Armeekommando zur „Schönste Altstadt Deutschlands (Focus)“
Ein Armeekommando muss nun am Silvestertag 2016 nicht mehr ausrücken, um die „Öffentlichen Denkmale alter Kunst“ wert zu schätzen, denn, niemand käme auf die Idee, die „schätzbaren Bauwerke“ der „Schönste Altstadt Deutschlands (Focus)“ zu verunstalten. Dennoch ist es gerade am Jahrestag des Befehls sinnvoll die „schätzbaren Bauwerke“ nicht als selbstverständlich hinzunehmen, sondern dem „Retter“ König Ludwig I und somit auch ersten Denkmalschützer ein kleines Dankeschön auszusprechen.