Stadt Dinkelsbühl (Druckversion)

Kein Silvesterfeuerwerk in der Altstadt

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Raketen, China-Böller) ist nicht überall erlaubt. Laut Sprengstoffgesetz darf z.B. in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und Fachwerkhäusern kein Feuerwerk gezündet werden. Für Dinkelsbühl bedeutet dies, dass in der gesamten Altstadt ein Feuerwerks-Verbot gilt.

 

Bei Verstößen gegen diese Regelung des Bundesgesetzgebers drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und gegeben falls eine strafrechtliche Verfolgung.

 

 

   

Silvestermülltonnen an markanten Stellen

 

Da die Mülleimer auf den Parkplätzen Schwedenweise, Bleiche und Promenade sowie im Bereich vor dem Nördlinger Tor am Neujahrsmorgen überfüllt sind und der Müll dann bedauerlicherweise dort herumliegt, stellt der Bauhof heuer zusätzlich extra „Silvester-Mülltonnen" für die Entsorgung der dort vor Ort abgefeuerten Feuerwerkskörper auf.

 
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