Stadt Dinkelsbühl (Druckversion)

Erfahrungsaustausch der Baubehörden

Dinkelsbühl 28.03.2014/ Mit einer Regelmäßigkeit von mindestens einmal pro Jahr treffen sich Vertreter der Bauämter bzw. der Bauabteilungen der Großen Kreisstädte Dinkelsbühl und Rothenburg, der Stadt Feuchtwangen  und des Landratsamts Ansbach zum Amtstag der Regierung von Mittelfranken. Im Gespräch und anhand eines Praxisbeispiels werden Erfahrungen ausgetauscht.

Zum wiederholten Male nach 2011 war vergangenen Dienstag Dinkelsbühl der Veranstaltungsort. 24 Teilnehmer konnte Oberbürgermeister Dr. Hammer im Sitzungssaal des Rathauses begrüßen. Die Fachleute haben über das  Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht gesprochen. Das Bauplanungsrecht schafft die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und die Nutzung einzelner Grundstücke. Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. So wurde bei diesem Amtstag der Brandschutz, der Bau und der Betrieb von sogenannten Versammlungsstätten und die Sonderbauten, also besonders große Bauvorhaben, besprochen.

Anhand des Praxisbeispiels Stadtmühle, die in den Jahren 2011 – 2013 zum Domizil der Knabenkapelle ausgebaut wurde, konnten die Teilnehmer vor Ort vom Dinkelsbühler Stadtbaumeister Holger Göttler unterrichtet werden, wie die Baugenehmigungsbehörde Dinkelsbühl diesen Umbau baurechtlich, v.a. auch nach den Vorschriften des Brandschutzes und des Denkmalschutzes umgesetzt hat.
Mit einer Regelmäßigkeit von mindestens einmal pro Jahr treffen sich Vertreter der Bauämter bzw. der Bauabteilungen der Großen Kreisstädte Dinkelsbühl und Rothenburg, der Stadt Feuchtwangen  und des Landratsamts Ansbach zum Amtstag der Regierung von Mittelfranken. Im Gespräch und anhand eines Praxisbeispiels werden Erfahrungen ausgetauscht.

Zum wiederholten Male nach 2011 war vergangenen Dienstag Dinkelsbühl der Veranstaltungsort. 24 Teilnehmer konnte Oberbürgermeister Dr. Hammer im Sitzungssaal des Rathauses begrüßen. Die Fachleute haben über das  Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht gesprochen. Das Bauplanungsrecht schafft die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und die Nutzung einzelner Grundstücke. Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. So wurde bei diesem Amtstag der Brandschutz, der Bau und der Betrieb von sogenannten Versammlungsstätten und die Sonderbauten, also besonders große Bauvorhaben, besprochen.

Anhand des Praxisbeispiels Stadtmühle, die in den Jahren 2011 – 2013 zum Domizil der Knabenkapelle ausgebaut wurde, konnten die Teilnehmer vor Ort vom Dinkelsbühler Stadtbaumeister Holger Göttler unterrichtet werden, wie die Baugenehmigungsbehörde Dinkelsbühl diesen Umbau baurechtlich, v.a. auch nach den Vorschriften des Brandschutzes und des Denkmalschutzes umgesetzt hat.

https://www.dinkelsbuehl.de//deutsch/alle/rathaus-buerger/pressemitteilungen/archiv