Bekanntmachungen
Hier können Sie sich die Bekannmtachung zum Thema Wasserrecht anzeigen lassen:
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Erörterungstermin im Verfahren für die Erteilung der gehobenen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Neustädlein in den Lohmühlweiher durch die Große Kreisstadt Dinkelsbühl.
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Neustädtlein in den Lohmühlweiher durch die Stadt Dinkelsbühl
Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Große Kreisstadt Dinkelsbühl mit Antrag vom 01.08.2023 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 12.10.2023 und erstellte ein Gutachten.
Vollzug des bay. Straßen- und Wegegesetztes und des bayr. VVerwaltungsgesetztes:
- Widmung von Straßen im Baugebiet Gaisfeld IV und eines beschänkt-öffentlichen Weges im Gaisfeld III
- Widmung / Aufstufung Feld- und Waldweg zur Ortsstraße
Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Steuern:
Hier können Sie sich die Bekannmtachung zum Thema Bodenrichtwerte anzeigen lassen:
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
gemäß § 196 BauGB in Verbindung mit § 12 BayGaV
Der Gutachterausschuss des Landkreises Ansbach hat die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte liegen für die Dauer eines Monats im Rathaus Dinkelsbühl aus und können während der allgemeinen Dienstzeiten im Zimmer 1.14 eingesehen werden.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, (E-Mail: gaa(@)landratsamt-ansbach.de, Telefon: 0981 / 468-1052).
Hinweis:
Voraussichtlich ab Oktober 2022 stehen die Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach im Internet unter http://bodenrichtwerte.bayern.de/ kostenfrei zum Abruf bereit.