Vergabe der Bauplätze "Gaisfeld IV - Bauabschnitt 2"
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um den Erwerb eines Bauplatzes im Baugebiet "Gaisfeld IV - Bauabschnitt 2" und dessen Bebauung.
Verfahrensstand
Die Vergabe der Bauplätze hat begonnen.
Die eingegangenen Bewerbungen werden paketweise ausgewertet; die einzelnen Bewerber erhalten nach und nach Nachricht per Mail.
In Fällen, in denen keines der genannten Wunschgrundstücke vergeben werden kann, werden alternative Bauplätze zugeteilt. Nach Möglichkeit finden einzelne Belange Berücksichtigung.
Wir sind bemüht, die Vergabe schnellstmöglich abzuschließen.
Häufig gestellte Fragen
- Anzahl der Interessenten / vorhandene Bauplätze:
Grundsätzlich übersteigt die Anzahl der Personen, die sich um einen Bauplatz beworben haben, die Zahl der vorhandenen Bauplätze. Es ist daher nicht gewährleistet, dass jeder Interessent einen Bauplatz erhält. Da sich hier jedoch beinahe tagtäglich Änderungen ergeben (Rücknahme von Bewerbungen), bleibt das weitere Verfahren abzuwarten.
- Vergabe, Kaufvertrag und Kaufpreisfälligkeit:
Über die Vergabe der Bauplätze entscheidet der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss der Stadt Dinkelsbühl. Der Vergabebeschluss wird anschließend an das Notariat Schrader, Dinkelsbühl, für die Erstellung des Kaufvertrages weitergeleitet. Den Kaufvertragsentwurf erhalten Sie direkt vom Notariat Schrader zur Durchsicht. Nach einer vierzehntätigen Frist kann dann der Grundstückserwerb beurkundet werden. Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von drei Wochen nach erfolgter Beurkundung (siehe hierzu auch "Informationsblatt Grunderwerb").
- Berechnung Erschließungsbeitrag / Herstellungsbeiträge:
Die geltenden Satzungen der Stadt Dinkelsbühl sowie ein Informationsblatt über die Berechnung der Herstellungsbeiträge sind hier veröffentlicht:
www.dinkelsbuehl.de / Rathaus & Bürger / Satzungen & Verordnungen
- Bebauungsplanfestsetzungen / Bauantrag:
Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Jonas Staufinger. Ihr Ansprechpartner rund um den Bauantrag ist Herr Lars Ehrmann. Deren Kontaktdaten finden Sie unten.
- bemaßter Grundstücksplan:
Die Maße des einzelnen Bauplatzes können dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans mit Hilfe eines Lineals entnommen werden. Einen Plan, aus dem die Maße der Grundstücke hervorgehen, gibt es leider nicht. Der Bebauungsplan kann in Papierform im Stadtbauamt eingesehen werden.
- Anbindung der Obrist-von-Sperreuth-Straße an die Staatsstraße von / nach Segringen:
Auf der Höhe des vorhandenen Regenrückhaltebeckens werden Poller angebracht, um eine direkte Zufahrt zu unterbinden. Eine Ein- und Ausfahrt des landwirtschaftlichen Verkehrs von der Staatsstraße zum Fuß- / Radweg nach Segringen ist weiterhin möglich.
- Garagen und Stellplätze:
Je abgeschlossene Wohnung (größer als 50 m²) sind mindestens zwei Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen (siehe Ziffer 5.3 der textlichen Festsetzungen). Es bleibt jedem Bauherrn selbst überlassen, ob er diese beiden Stellplätze offen lässt, überdacht (Carport) oder einhaust (Garage). Eine Doppelgarage deckt zwei Stellplätze ab. Der Stauraum vor Garagen wird nicht angerechnet.
- Pflanzgebot bei WA4, WA9 und WA10:
Auf Ziffer 8.13 der textlichen Festsetzungen wird hingewiesen. Die Pflanzliste B ist zu beachten.
- Vermessung / Messungsanerkennung:
Die Vermessung der Bauplätze erfolgt nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten. In diesem Zuge werden die einzelnen Flurstücksnummern gebildet und Grundbücher angelegt. Die Messung ist abschließend beim Notariat Schrader anzuerkennen (= zweiter Beurkundungstermin).
Informationsblatt Grunderwerb
Die wichtigsten Eckdaten zum Kaufvertrag (u.a. Kaufpreis, Kaufpreisfälligkeit, Beiträge, Erschließung / Hausanschlüsse, Bauverpflichtung, Belastungen) sowie Ihre Ansprechpartner bei Detailfragen haben wir für Sie in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Bauplätze
Lage, Zuschnitt und Größen der einzelnen Bauplätze gehen aus diesem Plan hervor: Bauplatzplan
Grundstücke, die den Vermerk "DH" tragen, sind einer Bebauung mit Doppelhäusern vorbehalten. Auch eine bereits vorhandene Leitungstrasse (Entwässerung), die im westlichen Randbereich des Baugebiets verläuft und drei Bauplätze tangiert, ist dargestellt. Da die Vermessung noch nicht stattgefunden hat, handelt es sich bei den angegebenen Quadratmetern um voraussichtliche Grundstücksgrößen.
Lageplan mit Bauplatzkennzeichen (1A, 2B, 3C usw.)
Bebauungsplan
Bebauungsplan im Originalformat (komplett mit zeichnerischem Teil und textlicher Festsetzungen):
Bebauungsplan "Gaisfeld IV - Bauabschnitt 2" Dinkelsbühl
Der Bebauungsplan auszugsweise:
- zeichnerischer Teil (nicht maßstäblich / DIN A3)
- Planzeichen
- textliche Festsetzungen
- Pflanzliste
Datenschutzerklärung
Wofür wir Ihre Daten benötigen, erfahren Sie hier: Datenschutzerklärung
Ansprechpartner
Stadt Dinkelsbühl, Segringer Straße 30, 91550 Dinkelsbühl
Grunderwerb / Kaufvertrag: Frau Simone Sellner
Telefon: 09851 / 902-240, E-Mail: simone.sellner(@)dinkelsbuehl.de
Auskunft Bebauungsplan / Erschließungsbeiträge: Herr Jonas Staufinger
Telefon: 09851 / 902-358, E-Mail: jonas.staufinger(@)dinkelsbuehl.de
Baugenehmigungen: Herr Lars Ehrmann
Telefon: 09851 / 902-350, E-Mail: lars.ehrmann(@)dinkelsbuehl.de
Tiefbau / Erschließung: Herr Klaus Gröner
Telefon: 09851 / 902-336, E-Mail: klaus.groener(@)dinkelsbuehl.de
Herstellungsbeiträge: Frau Susanne Grüner
Telefon: 09851 / 902-357, E-Mail: susanne.gruener(@)dinkelsbuehl.de
Stadtwerke Dinkelsbühl, Rudolf-Schmidt-Straße 7, 91550 Dinkelsbühl
Strom, Wasser, Fernwärme, Glasfaser
Hausanschluss und Anschlusskosten: Frau Ingrid Kaiser
Telefon: 09851 / 57 20-25, E-Mail: ingrid.kaiser(@)sw-dinkelsbuehl.de





