Vergabe der Bauplätze "Gaisfeld IV - Bauabschnitt 2"
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um den Erwerb eines Bauplatzes im Baugebiet "Gaisfeld IV - Bauabschnitt 2" und dessen Bebauung.
Verfahrensstand
Mitterweile haben alle Bauwilligen der ersten Vergaberunde Nachricht von der Stadt erhalten. Etwa zwei Drittel der Bauplätze wurden vergeben bzw. verkauft.
In Kürze werden die Nachrücker kontaktiert.
Bebauungsplan
Bebauungsplan im Originalformat (komplett mit zeichnerischem Teil und textlicher Festsetzungen):
Bebauungsplan "Gaisfeld IV - Bauabschnitt 2" Dinkelsbühl
Deckblatt Neuplanung Sondergebiet SO2
Der Bebauungsplan auszugsweise:
- zeichnerischer Teil (nicht maßstäblich / DIN A3)
- Planzeichen
- textliche Festsetzungen
- Pflanzliste
Der Stadtrat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2025 mit der baulichen Nutzung der Bereiche SO1, WA2 und WA5 befasst. Es erging folgender Beschluss:
An der bestehenden Bauleitplanung für die drei Grundstücke wird nach Möglichkeit festgehalten. Bezüglich der benannten Grundstücke sollen verschiedene Wohnbedürfnisse und Modelle (Mehrgenerationenwohnen - Altersgerechtes Wohnen - Co-Housing-Modelle – Genossenschaftsmodell) berücksichtigt werden. Mit der Neuplanung soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden. Dabei ist eine mögliche Steigerung der Wohnqualität beispielsweise durch vermehrte Grünflächen, einen Spielplatz, Begegnungsstätten etc. zu berücksichtigen. Die so gewonnenen Erkenntnisse werden dann im Stadtrat diskutiert.
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss hat sich am 12.11.2025 mit einigen Festsetzungen des Bebauungsplans befasst, die von mehreren Bauwilligen kritisch hinterfragt wurden. Folgende Befreiungen wurden in Aussicht gestellt:
• 2.8 Maß der baulichen Nutzung: Traufhöhe WA1, WA6, WA7, WA8 und WA9
aktuelle Festsetzung: Die Traufhöhe ist in den allgemeinen Wohngebieten WA1, WA6, WA7, WA8 und WA9 zwingend auf 7,25 Meter festgesetzt.
Befreiung: Von der zwingenden Einhaltung kann befreit werden. Die Traufhöhe darf geringer sein, jedoch 7,25 Meter nicht überschreiten.
• 2.8 Maß der baulichen Nutzung: Traufhöhe WA5
aktuelle Festsetzung: Im allgemeinen Wohngebiet WA5 beträgt die maximale Traufhöhe 8,50 Meter.
Befreiung: Eine Befreiung der Traufhöhe bis maximal 9,50 Meter wird in Aussicht gestellt.
• 3.1 Bauweise: Dachform Flachdach WA1, WA2, WA5 und WA7
aktuelle Festsetzung: Entsprechend den Nutzungsschablonen sind in den Teilgebieten WA1, WA2, WA5 und WA7 ausschließlich Flachdächer zulässig.
Befreiung: Außer Flachdächern werden auch flachgeneigte Pultdächer zugelassen.
• 4.1 Nutzung der solaren Strahlungsenergie: Solarmindestfläche
aktuelle Festsetzung: Die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind zu mindestens 25% mit Photovoltaikmodulen auszustatten.
Befreiung: Die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen sind mit Photovoltaikmodulen auszustatten. Die Solarmindestgröße beträgt 5 kWp.
• 5.2 Garagen und Stellplätze:
aktuelle Festsetzung: Die Errichtung von Garagen und Carports ist nur innerhalb der ausgewiesenen Baufenster zulässig.
Befreiung in den WA-Gebieten: Ausnahmsweise dürfen Garagen und Carports auch außerhalb des Baufensters errichtet werden.
• Neuordnung Sondergebiet SO2:
Das Sondergebiet SO2 wird in zwei Parzellen für Wohnbebauung umgewandelt. Bei der Bebauung gelten die Festsetzungen des Teilgebietes WA3 analog. Zusätzlich soll die Errichtung von Doppelhäusern ermöglicht werden.
Straßenbeleuchtungsplan
Bei der Planung der Grundstückszufahrten ist auf die Standorte der Straßenbeleuchtung Rücksicht zu nehmen.
Bauplätze
Lage, Zuschnitt und Größen der einzelnen Bauplätze gehen aus diesem Plan hervor: Bauplatzplan
Grundstücke, die den Vermerk "DH" tragen, sind einer Bebauung mit Doppelhäusern vorbehalten. Auch eine bereits vorhandene Leitungstrasse (Entwässerung), die im westlichen Randbereich des Baugebiets verläuft und drei Bauplätze tangiert, ist dargestellt. Da die Vermessung noch nicht stattgefunden hat, handelt es sich bei den angegebenen Quadratmetern um voraussichtliche Grundstücksgrößen.
Lageplan mit Bauplatzkennzeichen (1A, 2B, 3C usw.)
Informationsblatt Grunderwerb
Die wichtigsten Eckdaten zum Kaufvertrag (u.a. Kaufpreis, Kaufpreisfälligkeit, Beiträge, Erschließung / Hausanschlüsse, Bauverpflichtung, Belastungen) sowie Ihre Ansprechpartner bei Detailfragen haben wir für Sie in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Grundstücke / Bebauung
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das gesamte Baugebiet "Gaisfeld IV - Bauabschnitt 2" in einer natürlichen Hanglage befindet. Dieser Umstand kann dazu führen, dass mit Mehraufwendungen für die Gründung des Gebäudes zu rechnen ist. Diese zusätzlichen Aufwendungen können je nach Grundstück und Topografie unterschiedlich hoch ausfallen, vor allem wenn auf den Einbau eines Kellers verzichtet wird.
Häufig gestellte Fragen
- Anzahl der Interessenten / vorhandene Bauplätze:
Grundsätzlich übersteigt die Anzahl der Personen, die sich um einen Bauplatz beworben haben, die Zahl der vorhandenen Bauplätze. Es ist daher nicht gewährleistet, dass jeder Interessent einen Bauplatz erhält. Da sich hier jedoch Änderungen ergeben können (Rücknahme von Bewerbungen), bleibt das weitere Verfahren abzuwarten.
- Vergabe, Kaufvertrag und Kaufpreisfälligkeit:
Über die Vergabe der Bauplätze entscheidet der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss der Stadt Dinkelsbühl. Der Vergabebeschluss wird anschließend an das Notariat Schrader, Dinkelsbühl, für die Erstellung des Kaufvertrages weitergeleitet. Den Kaufvertragsentwurf erhalten Sie direkt vom Notariat Schrader zur Durchsicht. Nach einer vierzehntätigen Frist kann dann der Grundstückserwerb beurkundet werden. Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von drei Wochen nach erfolgter Beurkundung (siehe hierzu auch "Informationsblatt Grunderwerb").
- Berechnung Erschließungsbeitrag / Herstellungsbeiträge:
Die geltenden Satzungen der Stadt Dinkelsbühl sowie ein Informationsblatt über die Berechnung der Herstellungsbeiträge sind hier veröffentlicht:
www.dinkelsbuehl.de / Rathaus & Bürger / Satzungen & Verordnungen
- Bebauungsplanfestsetzungen / Bauantrag:
Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Jonas Staufinger. Ihr Ansprechpartner rund um den Bauantrag ist Herr Lars Ehrmann. Deren Kontaktdaten finden Sie unten.
- bemaßter Grundstücksplan:
Die Maße des einzelnen Bauplatzes können dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans mit Hilfe eines Lineals entnommen werden. Einen Plan, aus dem die Maße der Grundstücke hervorgehen, gibt es leider nicht. Der Bebauungsplan kann in Papierform im Stadtbauamt eingesehen werden.
- Anbindung der Obrist-von-Sperreuth-Straße an die Staatsstraße von / nach Segringen:
Auf der Höhe des vorhandenen Regenrückhaltebeckens werden Poller angebracht, um eine direkte Zufahrt zu unterbinden. Eine Ein- und Ausfahrt des landwirtschaftlichen Verkehrs von der Staatsstraße zum Fuß- / Radweg nach Segringen ist weiterhin möglich.
- Garagen und Stellplätze:
Je abgeschlossene Wohnung (größer als 50 m²) sind mindestens zwei Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen (siehe Ziffer 5.3 der textlichen Festsetzungen). Es bleibt jedem Bauherrn selbst überlassen, ob er diese beiden Stellplätze offen lässt, überdacht (Carport) oder einhaust (Garage). Eine Doppelgarage deckt zwei Stellplätze ab. Der Stauraum vor Garagen wird nicht angerechnet.
- Pflanzgebot bei WA4, WA9 und WA10:
Auf Ziffer 8.13 der textlichen Festsetzungen wird hingewiesen. Die Pflanzliste B ist zu beachten.
- Vermessung / Messungsanerkennung:
Die Vermessung der Bauplätze erfolgt nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten. In diesem Zuge werden die einzelnen Flurstücksnummern gebildet und Grundbücher angelegt. Die Messung ist abschließend beim Notariat Schrader anzuerkennen (= zweiter Beurkundungstermin).
Datenschutzerklärung
Wofür wir Ihre Daten benötigen, erfahren Sie hier: Datenschutzerklärung
Ansprechpartner
Stadt Dinkelsbühl, Segringer Straße 30, 91550 Dinkelsbühl
Grunderwerb / Kaufvertrag: Frau Simone Sellner
Telefon: 09851 / 902-240, E-Mail: simone.sellner(@)dinkelsbuehl.de
Auskunft Bebauungsplan / Erschließungsbeiträge: Herr Jonas Staufinger
Telefon: 09851 / 902-358, E-Mail: jonas.staufinger(@)dinkelsbuehl.de
Baugenehmigungen: Herr Lars Ehrmann
Telefon: 09851 / 902-350, E-Mail: lars.ehrmann(@)dinkelsbuehl.de
Tiefbau / Erschließung: Herr Klaus Gröner
Telefon: 09851 / 902-336, E-Mail: klaus.groener(@)dinkelsbuehl.de
Herstellungsbeiträge: Frau Susanne Grüner
Telefon: 09851 / 902-357, E-Mail: susanne.gruener(@)dinkelsbuehl.de
Stadtwerke Dinkelsbühl, Rudolf-Schmidt-Straße 7, 91550 Dinkelsbühl
Strom, Wasser, Fernwärme, Glasfaser
Hausanschluss und Anschlusskosten: Frau Ingrid Kaiser
Telefon: 09851 / 57 20-25, E-Mail: ingrid.kaiser(@)sw-dinkelsbuehl.de





