Gefahr durch Behinderung von Rettungsfahrzeugen in der Altstadt
Die Stadt Dinkelsbühl weist alle Bürger darauf hin, dass nur gemäß den Vorschriften der StVO geparkt werden darf. Aus gegebenem Anlass möchte die Stadt Dinkelsbühl nochmals alle Bürger darauf hinweisen, dass nur gemäß den Vorschriften der StVO geparkt werden darf, sodass im Ernstfall keine Rettungsfahrzeuge behindert werden.
Letzten Samstag hatte die Feuerwehr einen Einsatz in der Jugendherberge und konnte diese leider nicht erreichen da im Kapuzinerweg ein PKW die Zufahrt versperrte. „Nur aus Gemütlichkeit wurde im Halteverbot direkt vor der Haustür geparkt. Viele Fahrer stellen ihr Auto da ab, wo es nicht erlaubt ist. Das ist an manchen Stellen höchst problematisch und gefährlich. Denn Falschparken kann eben auch eine Gefährdung für andere darstellen“, appelliert Stadtbrandinspektor Frank Kloos von der Freiwilligen Feuerwehr Dinkelsbühl an das Gewissen aller Parker in der Altstadt.
Auch Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer ist besorgt: „Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte befolgen sie diesen Aufruf: Wenn durch die Behinderung Einsätze nicht ordnungsgemäß erfolgen können, kann es für die Menschen und ihr Hab und Gut zu spät sein. Lasst uns aufeinander aufpassen!“
Auszug aus der Straßenverkehrsordnung
§ 12 Halten und Parken
(1) Nr. 1 Das Halten ist u. a. an engen Straßenstellen verboten. …. Eng ist eine Straßenstelle in der Regel, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibenden Raum für ein Kfz höchstzulässiger Breite von 2,55 (§32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,5 m Steinabstand (benötigte Gesamtbreite 3,05 m) auch bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreicht, um ein gefahrloses Vorbeifahren ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten zu ermöglichen. (3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den
Schnittpunkten der Fahrbahnkante.
Ab September bekommen Fahrzeughalter, welche Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß (entsprechend § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 der StVO) abstellen, von der Kommunalen Verkehrsüberwachung einen Hinweiszettel an die Windschutzscheibe gehängt. Sollte es zu Mehrmaligen Verstößen kommen, wird die Kommunale Verkehrsüberwachung mit Strafzetteln reagieren.