Stadt Dinkelsbühl (Druckversion)

Kein Silvesterfeuerwerk in der Altstadt

Dinkelsbühl 19.12.14/ Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Raketen, China-Böller) ist nicht überall erlaubt.

Laut Sprengstoffgesetz darf z.B. in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäu-sern, Altersheimen und Fachwerkhäusern kein Feuerwerk gezündet werden. Für Dinkelsbühl bedeutet dies, dass in der gesamten Altstadt ein Feuerwerks-Verbot gilt.

Bei Verstößen gegen diese Regelung des Bundesgesetzgebers drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und gegeben falls eine strafrechtliche Verfolgung.

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