Stadt Dinkelsbühl (Druckversion)

Silvesterfeuerwerk

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Raketen, China-Böller) ist nicht überall erlaubt.

Laut Sprengstoffgesetz darf z.B. in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und Fachwerkhäusern kein Feuerwerk gezündet werden. Für Dinkelsbühl bedeutet dies, dass in der gesamten Altstadt ein Feuerwerks-Verbot gilt.

Bei Verstößen gegen diese Regelung des Bundesgesetzgebers drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und gegeben falls eine strafrechtliche Verfolgung.

Des Weiteren ist dieses Jahr, laut § 5 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, das Abbrennen und Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 auf sonstigen öffentlichen Orten unter freien Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, verboten.

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