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Dinkelsbühl 28.10.14 / Letzte Woche setzten Dinkelsbühls Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer und die Mönchsrother Bürgermeisterin Edith Stumpf ihre Unterschrift unter der Kooperationsvereinbarung „Breitbandausbau“. Bislang liegt der Regierung von Mittelfranken keine weitere Kooperationsvereinbarung vor.

Laut  Breitbandrichtlinie erhöht sich bei einer solchen interkommunaler Zusammenarbeit der Förderhöchstbetrag um 50.000 Euro für jede der beteiligten Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum hat - in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie den Bezirksregierungen – festgelegt, dass eine solche Förderung in Anspruch genommen werden kann, wenn mindestens zwei benachbarte Kommunen, die aneinander grenzen, ihre Planungen für den Breitbandausbau aufeinander abstimmen, wenn eine schriftliche Vereinbarung der beteiligten Kommunen zur Zusammenarbeit vorliegt, wenn die beteiligten Kommunen ein oder mehrere Erschließungsgebiete gemeinsam, parallel oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang (Veröffentlichungen der Bekanntmachungen zum Auswahlverfahren innerhalb von 2 Monaten) ausschreiben und wenn jede der an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligten Kommunen in ihrer Bekanntmachung zum Auswahlverfahren auf die Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Kommune hinweist. (aus: http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/aktuelles/news)

Alle diese Voraussetzungen sind zwischen der Stadt Dinkelsbühl (Bereich Langensteinbach / Sittlingen) und der Gemeinde Mönchsroth gegeben und so lag es nahe, zu kooperieren. „Unsere positive Zusammenarbeit und unser gegenseitiger Erfahrungsaustausch im Bereich Wasserversorgung und im Bäderbereich kann nun auf den Breitbandausbau ausgeweitet werden“, beschreibt Bürgermeisterin Edith Stumpf die Nachbarschaftshilfe. „Keiner von uns beiden hat einen Nachteil, sondern wir können nur voneinander profitieren“, ergänzt ihr Amtskollege aus Dinkelsbühl, Dr. Hammer. Im Rahmen der Darstellung der Ist-Versorgung müssen nun Dinkelsbühl und Mönchsroth für die auserwählten Gebiete in einem ersten Schritt, die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes)ermitteln, in einer Karte dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal veröffentlichen.