Parken in Dinkelsbühl: Information zum Parkraumkonzept
In der letzten Zeit gab es vermehrt Rückfragen aus der Bürgerschaft zum Parkkonzept und zur geplanten Parkraumbewirtschaftung. „Die Verwaltung des Rathauses und ich sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir Ihnen zur Klarstellung folgende Informationen geben möchten“, so Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer.
Der Stadtrat hat grundsätzlich ein Parkkonzept beschlossen, das auch eine Parkraumbewirtschaftung vorsieht.
In der Altstadt wird es drei verschiedene Zonenarten geben:
a) reine Besucherparkzone im Zentrum (Marktplatz, Weinmarkt, Dr.-Martin-Luther-Straße, nördliche Nördlinger Straße und östliche Segringer Straße)
b) Mischzone in Zentrumsnähe (südliche Nördlinger Straße, westliche Segringer Straße, Steingasse, Elsassergasse, Teile der Bauhofstraße, Untere Schmiedgasse sowie Schrannengasse)
c) reine Anwohnerparkzone im übrigen Bereich der Altstadt
In den in a) und b) genannten Zonen ist das Parken in den ersten 30 Minuten kostenlos, danach wird eine Parkgebühr erhoben. Altstadtbewohner können jedoch in der Mischzone immer gebührenfrei parken.
Die Nebenstraßen der Altstadt werden als reine Anwohnerparkzonen ausgewiesen. Dies bedeutet, dass hier keine Parkautomaten notwendig sind und die Beschilderung auf ein Minimum reduziert werden kann.
Zusammenarbeit mit Gutachter
Etliche Verbesserungsvorschläge zu Details des Parkkonzepts sind aus der Bürgerschaft eingegangen. „Sie alle haben wir an den Gutachter weitergeleitet, der ihre Umsetzbarkeit prüfen soll“, so Dr. Hammer.
So stellt sich die z.B. Frage, ob die vom Gutachter angedachte Nachtpauschale umgesetzt werden oder das Parken ab den Abendstunden und in der Nachtzeit in der Altstadt gebührenfrei bleiben soll.
Lösungsvorschläge erwarten wir vom Gutachter auch hinsichtlich des Besucherparkens in den Anwohnerzonen und für Besucher der Gottesdienste.
Der Gutachter hat auch den Auftrag bekommen zu prüfen, ob die Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt unbedingt auch auf altstadtnahe Parkplätze (Bleiche, Schwedenwiese) ausgedehnt werden soll oder ob es dort beim kostenfreien Parken bleiben kann.
Schließlich ist es nicht das Ziel des Parkkonzepts, der Stadt zusätzliche Einnahmen zu verschaffen, sondern die Altstadt vom parkenden Verkehr zu entlasten.
Bürgerbeteiligung und Stadtratsbeschluss
Nachdem der Gutachter das Parkkonzept überarbeitet hat, wird es eine Bürgerbeteiligung geben und danach eine erneute Befassung des Stadtrats, der das endgültige Konzept beschließen wird.
„Wir rechnen mit einer Entscheidung bis Mitte dieses Jahres. Die Umsetzung ist für Anfang 2021 geplant“, erläutert Dr. Hammer.