Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
OBS OnlineBuchungService
Es handelt sich um einen Dienstleistungsanbieter, der in der Reise- und Tourismusbranche tätig ist.
Verarbeitungsunternehmen
OBS OnlineBuchungService GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Onlinebuchungen von Unterkünften und Erlebnisangeboten vorzunehmen

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Social Media Plug-Ins
  • Google Analytics
  • Google reCaptcha
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Interaktionen mit dem Plug-In
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
Datenempfänger

•    OBS OnlineBuchungService GmbH
•    Touristik-Büro Stadt Dinkelsbühl

 
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@obsg.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Dinkelsbühl
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Schnellzugriff

Suche

Schnell Gefunden

Dinkelsbühls Tourismus weit über dem Durchschnitt

Dinkelsbühl, 21.06.17 / Das Winterhalbjahr 2016 / 2017 war für den Dinkelsbühler Tourismus ein großer Erfolg. 21,9 Prozent mehr Übernachtungen im Vergleich zum vorherigen Winterhalbjahr weist die Statistik auf. Der Abschlussmonat des Winterhalbjahres, der April 2017, überzeugte mit 45,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr am meisten. „Wir sind bei allen Übernachtungszahlen weit über dem Durchschnitt“, freut sich Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer. Der mittelfränkische Durchschnitt bei den Winter-Übernachtungszahlen kann „nur“ 5 Prozent Steigerung vorweisen.

Durchschnittlich übernachteten von November 2016 bis April 2017 monatlich knapp 10.000 Gäste in Dinkelsbühls Hotels, Pensionen, Ferienhäusern, Jugendherbergen und auf dem Campingplatz. Wenn man bedenkt, dass  Dinkelsbühl knapp 12.000 Einwohner hat und im April 2017 allein 13.017 Übernachtungen verzeichnen konnte, zeigt sich die Bedeutung des Tourismus für die Große Kreisstadt. Andere Mittelzentren wie Feuchtwangen, Treuchtlingen und Neustadt an der Aisch verzeichnen zwischen 1.700 und 7.000 Übernachtungen, die Stadt Ansbach mit 40.500 Einwohner hat 9.000 und Nürnberg mit seinen 530.000 Einwohnern hat 245.000 Übernachtungen, so die Zahlenreihe vom April 2017.
Mit 1.306 Übernachtungen je 100 Einwohner (Landkreis Ansbach 654,2; Regierungsbezirk Mittelfranken 468,8; Bayern 712,6) reihte sich Dinkelsbühl bereits 2016 in die touristischen mittelfränkischen Städte wie Bad Windsheim, Rothenburg und Gunzenhausen ein.

Dabei steigen die Übernachtungszahlen nicht zum ersten Mal, sondern seit einigen Jahren stetig, was den Rathauschef besonders freut. Im vergangenen Jahr wurden mit insgesamt 150.435 Übernachtungen erstmals die Zahl 150.000 überschritten. Dem Prädikat „Schönste Altstadt Deutschlands (Focus)“  ist viel zu verdanken, ist Dr. Hammer überzeugt. Dabei punktet Dinkelsbühl mit einem der am besten erhaltenen spätmittelalterlichen Stadtgebilde. Dinkelsbühl und seinen Betrieben gelingt es, moderne Lebensbedingungen auch in historischen Mauern umzusetzen und somit die schönste und gleichzeitig eine lebendige Altstadt zu haben. Auch der Geschäftstourismus und die Unterbringung von Schulungsteilnehmern tragen einen wesentlichen Anteil zu den überdurchschnittlichen Werten bei.

Twitter, Instagram & Co. – Neue Wege im Tourismus-Marketing
Neue Wege beschreitet der Tourismusverband Franken im Marketing für die Arbeitsgemeinschaft Fränkische Städte und will dabei die – gar nicht mehr so neuen – sozialen Medien nutzen. Reisejournalisten, die eigene Blogs betreiben und auf Twitter, Facebook und Instagram publizieren, erreichen nicht nur eine große Zahl an Followern oder Abonnenten. Auch die Nutzer sind im Durchschnitt jünger. Zwischen Ende Mai und Ende Oktober besuchen vier junge Journalisten die 14 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Fränkische Städte, darunter auch Dinkelsbühl. „Dinkelsbühl hat Charakter. Dinkelsbühl ist einzigartig und lässt die Besucher normale Dinge neu entdecken. Ein Spaziergang durch die Straßen gleicht einer Zeitreise. Entschleunigung findet hier automatisch statt, doch trotzdem ist man nach 20 Uhr nicht alleine auf der Straße. Ein Hauch italienischer Flair liegt in der Luft“, schrieb die erste Reisebloggerin Christine Neder alias Lilies Diary.