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Parken in Dinkelsbühl: Information zum Parkraumkonzept

In der letzten Zeit gab es vermehrt Rück­fragen aus der Bürgerschaft zum Park­kon­zept und zur geplanten Parkraumbe­wirtschaftung. „Die Verwaltung des Rathauses und ich sind zu dem Ergebnis ge­kommen, dass wir Ihnen zur Klarstel­lung folgende Informationen geben möch­­ten“, so Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer.

Der Stadtrat hat grundsätzlich ein Parkkonzept beschlossen, das auch eine Parkraumbewirtschaftung vorsieht.

In der Altstadt wird es drei verschiedene Zonenarten geben:

a) reine Besucherparkzone im Zentrum (Marktplatz, Weinmarkt, Dr.-Martin-Luther-Straße, nördliche Nördlinger Stra­ße und östliche Segringer Straße)

b) Mischzone in Zentrumsnähe (südliche Nördlinger Straße, westliche Segringer Stra­ße, Steingasse, Elsassergasse, Teile der Bauhofstraße, Untere Schmiedgasse sowie Schrannengasse)

c) reine Anwohnerparkzone im übrigen Bereich der Altstadt

In den in a) und b) genannten Zonen ist das Parken in den ersten 30 Minuten kostenlos, danach wird eine Parkgebühr erhoben. Altstadtbewohner können jedoch in der Mischzone immer gebührenfrei parken.

Die Nebenstraßen der Altstadt werden als reine Anwohnerparkzonen ausgewiesen. Dies bedeutet, dass hier keine Parkauto­maten notwendig sind und die Beschil­derung auf ein Minimum reduziert wer­den kann.

Zusammenarbeit mit Gutachter

Etliche Verbesserungsvorschläge zu De­tails des Parkkonzepts sind aus der Bür­ger­schaft eingegangen. „Sie alle haben wir an den Gutachter weitergeleitet, der ihre Umsetzbarkeit prüfen soll“, so Dr. Ham­mer.

So stellt sich die z.B. Frage, ob die vom Gutachter angedachte Nachtpauschale umgesetzt werden oder das Parken ab den Abendstunden und in der Nachtzeit in der Altstadt gebührenfrei bleiben soll.

Lösungsvorschläge erwarten wir vom Gut­achter auch hinsichtlich des Besucher­parkens in den Anwohnerzonen und für Besucher der Gottesdienste.

Der Gutachter hat auch den Auftrag be­kommen zu prüfen, ob die Parkraum­be­wirtschaftung in der Altstadt unbedingt auch auf altstadtnahe Parkplätze (Blei­che, Schwedenwiese) ausgedehnt werden soll oder ob es dort beim kostenfreien Parken bleiben kann.

Schließlich ist es nicht das Ziel des Parkkonzepts, der Stadt zusätzliche Ein­nahmen zu verschaffen, sondern die Alt­stadt vom parkenden Verkehr zu entlas­ten.

Bürgerbeteiligung und Stadtratsbeschluss

Nachdem der Gutachter das Parkkonzept überarbeitet hat, wird es eine Bürgerbe­teiligung geben und danach eine erneute Befassung des Stadtrats, der das endgül­tige Konzept beschließen wird.

„Wir rechnen mit einer Entscheidung bis Mitte dieses Jahres. Die Umsetzung ist für Anfang 2021 geplant“, erläutert Dr. Hammer.