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Bekanntmachungen

Hier können Sie sich die Bekannmtachung zum Thema Wasserrecht anzeigen lassen:

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Neustädtlein in den Lohmühlweiher durch die Stadt Dinkelsbühl


Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Große Kreisstadt Dinkelsbühl mit Antrag vom 01.08.2023 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 12.10.2023 und erstellte ein Gutachten.

Bekanntmachung Thema Wasserrecht

 

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und des Bayeri-schen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) gem. Art. 8 BayStrWG.
Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges „Unterer Weinbergleinsweg“ (F 418) und Einziehung einer Teillänge von 100 m des Feldweges „Unterer Gais-feldweg“ (F 125)

1. Bekanntmachung
2. Plan

 

Vollzug des bay. Straßen- und Wegegesetztes und des bayr. VVerwaltungsgesetztes:

- Widmung von Straßen im Baugebiet Gaisfeld IV und eines beschänkt-öffentlichen Weges im Gaisfeld III 

- Widmung / Aufstufung Feld- und Waldweg zur Ortsstraße

Bekanntmachung Widmung Straßen

   

Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Steuern:

Grundsteuerreform in Bayern

 

Hier können Sie sich die Bekannmtachung zum Thema Bodenrichtwerte anzeigen lassen:

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
gemäß § 196 BauGB in Verbindung mit § 12 BayGaV


Der Gutachterausschuss des Landkreises Ansbach hat die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte liegen für die Dauer eines Monats im Rathaus Dinkelsbühl aus und können während der allgemeinen Dienstzeiten im Zimmer 1.14 eingesehen werden.

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, (E-Mail: gaa(@)landratsamt-ansbach.de, Telefon: 0981 / 468-1052).

Hinweis:
Voraussichtlich ab Oktober 2022 stehen die Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach im Internet unter http://bodenrichtwerte.bayern.de/ kostenfrei zum Abruf bereit.