Stadt Dinkelsbühl (Druckversion)

Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze für die Große Kreisstadt Dinkelsbühl betragen:

Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – Grundsteuer A 380 v. H.
b) für übrige Grundstücke – Grundsteuer B 380 v. H.

Gewerbesteuer
380 v. H.

Die Hebesätze werden jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Weitere Gebühren & Steuern

Benutzungsgebühren Wasser
Die Gebühr beträgt pro cbm Wasser 2,31 Euro zzgl. 7 % MwSt.

Einleitungsgebühren Abwasser
Die Einleitungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt

a) im Einzugsbereich der mechanisch-biologischen Kläranlage Dinkelsbühl sowie der Stadtteile mit  mechanischen Kläranlagen 3,90 Euro pro cbm Abwasser

b) in den Stadtteilen mit Ortsentwässerung ohne Kläranlagen 1,10 Euro pro cbm Abwasser

Hundesteuer
Die Steuer beträgt

  • für den ersten Hund 50,00 Euro
  • für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund 80,00 Euro

Die Steuer für Hunde in Ortsteilen reduziert sich jeweils um die Hälfte (Ausnahme Kampfhunde). Einzelheiten zu Steuerermäßigungen, Kampfhunden, etc. entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Weitere Informationen

Die jeweiligen Satzungen finden Sie auf der Seite Satzungen & Verordnungen.

https://www.dinkelsbuehl.de//deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/strukturdaten/steuern-gebuehren