Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
OBS OnlineBuchungService
Es handelt sich um einen Dienstleistungsanbieter, der in der Reise- und Tourismusbranche tätig ist.
Verarbeitungsunternehmen
OBS OnlineBuchungService GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Onlinebuchungen von Unterkünften und Erlebnisangeboten vorzunehmen

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Social Media Plug-Ins
  • Google Analytics
  • Google reCaptcha
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Interaktionen mit dem Plug-In
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
Datenempfänger

•    OBS OnlineBuchungService GmbH
•    Touristik-Büro Stadt Dinkelsbühl

 
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@obsg.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Dinkelsbühl
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Schnellzugriff

Suche

Schnell Gefunden

Breitbandförderprogramm Bayern

Die Stadt Dinkelsbühl beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“. Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die für das Verfahren notwendigen Dokumente. Weitere Details finden Sie auch auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (www.schnelles-internet.bayern.de).

Bei Fragen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:

Stadtverwaltung Dinkelsbühl
Frau Simone Sellner
Segringer Straße 30
91550 Dinkelsbühl
Telefonnummer: 09851 902-240
Faxnummer: 09851 902-209
simone.sellner(@)dinkelsbuehl.de

Gigabit-Ausbau

3) Ergebnis der Markterkundung

Niederschrift Ergebnis Markterkundung
 

2) Markterkundung (01-02/2023)
Die Stadt Dinkelsbühl veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Stadt bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 13.02.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung Markterkundung


1) Bestandsaufnahme (01/2023)
Gemäß der BayGibitR hält die Stadt Dinkelsbühl für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte bereit. 

Karte mit der aktuellen IST-Versorgung

Hinweis:
Die Adressliste wird erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt (per Mail an: finanzabteilung(@)dinkelsbuehl.de) .

Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

Förderverfahren - Teil 3: Höfebonus

9) Projektbeschreibung
abschließende Projektbeschreibung

8) Fördersteckbrief
Höfebonus Dinkelsbühl Fördersteckbrief
Höfebonus Dinkelsbühl Ausbaugebiet

7) Förderbescheid
Am 04.11.2019 konnte Oberbürgermeister Dr. Hammer vom Bayerischen Staatsminister für Finanzen und Heimat, Herrn Albert Füracker, den Zuwendungsbescheid für die Förderrunde „Höfebonus“ in Höhe von 921.947,00 Euro entgegennehmen.

6) Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau entspricht dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag.
Stellungnahme Stadt Dinkelsbühl bezüglich Vorlage des Kooperationsvertrags
Der Breitbandausbauvertrag wurde am 14.05. / 29.05.2019 mit der NetCom BW Ellwangen für die ausgeschriebenen Erschließungsgebiete abgeschlossen.

5) Ergebnis des Auswahlverfahrens
Vergabe der Lose 1 bis 4 an die NetCom BW, Ellwangen
Bekanntmachung Ergebnis Auswahlverfahren Netzbetreiber
Erschließungsgebiete Dinkelsbühl Höfebonus

4) Bekanntmachung Auswahlverfahren (einstufig)
Die Stadt Dinkelsbühl führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein Auswahlverfahren gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR) durch. Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens. Die Frist zur Abgabe eines Angebots wurde verlängert. Sie endet am Donnerstag, 31.01.2019.
Bekanntmachung Auswahlverfahren Netzbetreiber
Erschließungsgebiete
Straßenliste mit Anschlusspunkten

Das Muster Breitbandausbauvertrag sowie das Muster Wirtschaftlichkeitslücke und Hinweise hierzu stehen im Internet unter https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/info/musterdokumente.html zum Download bereit.

3) Ergebnis der Markterkundung
Die Markterkundung wurde am 20.07.2018 gestartet. Die letzte Stellungnahme eines Netzbetreibers ging am 17.09.2018 ein. Die Stadt Dinkelsbühl veröffentlicht nachfolgend das Ergebnis der durchgeführten Markterkundung.
Niederschrift Ergebnis Markterkundung

2) Markterkundung
In diesem Rahmen werden die Netzbetreiber um Auskünfte zu ihren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen sowie um Stellungnahme zu der IST-Versorgung von Dinkelsbühl gebeten. 
Bekanntmachung Dinkelsbühl Markterkundung Höfebonus

1) Bestandsaufnahme
Die Stadt Dinkelsbühl hat in einer Bestandsaufnahme die IST-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf bestehen könnte.
Übersichtskarte Dinkelsbühl Bestandsaufnahme Höfebonus

Förderverfahren - Teil 2

L) Projektbeschreibung
Abschließende Projektbeschreibung

K) Fördersteckbrief
Breitband Förderverfahren II Dinkelsbühl Fördersteckbrief

J) Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Stellungnahme Stadt Dinkelsbühl bezüglich Vorlage des Kooperationsvertrags

Der Breitbandausbauvertrag wurde letztlich am 20.10. / 26.10.2015 mit der Telekom Deutschland GmbH für die Lose 7 bis 14 abgeschlossen.

I) Förderbescheid
Dinkelsbühls zweiter Bürgermeister Stefan Klein nahm am 13.10.2015 von Staatsminister Dr. Markus Söder den Zuwendungsbescheid für die zweite Förderrunde in Höhe von 351.270,00 Euro entgegen.

H) Ergebnis des Auswahlverfahrens
Vergabe der Lose 7 bis 14 an die Telekom Deutschland GmbH
Bekanntmachung
Ausbaugebiet

G) Erneute Ausschreibung: Bekanntmachung Auswahlverfahren (einstufig)
Zur Auswahl eines Netzbetreibers für folgende Erschließungsgebiete wird erneut ein Auswahlverfahren gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie durchgeführt:

Los 7 - Waldeck
Los 8 - Holzapfelshof
Los 9 - Langensteinbach
Los 10 - Veitswend und Röthendorf
Los 11 - Ober- und Unterwinstetten
Los 12 - Sittlingen
Los 13 - Karlsholz
Los 14 - Tiefweg

Hinweis: Los 6 ist von der erneuten Ausschreibung ausgenommen!
Angebote können bis Montag, 20. April 2015, 11:45 Uhr, eingereicht werden.
Bekanntmachung erneutes Auswahlverfahren Netzbetreiber

F) Aufhebung der Ausschreibung vom 10.02.2015
An der Ausschreibung für den Ausbau der Breitbandversorgung haben sich zwei Netzbetreiber beteiligt. Die Prüfung der Angebote hat bedauerlicherweise ergeben, dass diese nicht die Ausschreibungsbedingungen erfüllen. Die Ausschreibung muss daher aufgehoben werden!

E) Bekanntmachung Auswahlverfahren (einstufig)
Die Stadt Dinkelsbühl führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für die unter A) definierten Erschließungsgebiete ein Auswahlverfahren gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie durch. Angebote können bis Freitag, den 13.03.2015, 11:30 Uhr, eingereicht werden.
Bekanntmachung Auswahlverfahren Netzbetreiber

D) Ergebnis der Markterkundung
Die Markterkundung wurde im Zeitrahmen vom 07.11. bis 08.12.2014 durchgeführt. Die letzte Stellungnahme ging am 09.01.2015 ein. Die Auswertung hat ergeben, dass seitens der Netzbetreiber kein Ausbau auf eigene Kosten geplant ist, so dass die unter A) festgelegten Erschließungsgebiete unverändert bleiben.
Niederschrift Ergebnis Markterkundung

C) Markterkundung
Im Rahmen der Markterkundung bittet die Stadt Dinkelsbühl Netzbetreiber bis spätestens 08.12.2014 um Stellungnahme zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur eingestellt sind.
Details

B) Interkommunale Zusammenarbeit
Die Stadt Dinkelsbühl und die Gemeinde Mönchsroth haben am 23.10.2014 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im anstehenden Breitbandausbau geschlossen.

A) Bestandsaufnahme/Erschließungsgebiete
Für die zweite Runde des Förderverfahrens wurden folgende Erschließungsgebiete festgelegt:

Los 6 - Rothof
Los 7 - Waldeck
Los 8 - Holzapfelshof
Los 9 - Langensteinbach
Los 10 - Veitswend Röthendorf
Los 11 - Ober- und Unterwinstetten
Los 12 - Sittlingen
Los 13 - Karlsholz
Los 14 - Tiefweg

Förderverfahren - Teil 1

10) Projektbeschreibung
Abschließende Projektbeschreibung

9)  Kooperationsvertrag
Am 29.09.2014 hat die Stadt Dinkelsbühl den Breitbandausbauvertrag der Telekom Deutschland GmbH für Hohenschwärz und Gaisfeld (Los 2) unterzeichnet.
Mit der NetCom BW wurde am 22.10.2014 der Vertrag zum Ausbau der Breitbandversorgung in Burgstall (Los 1), Segringen und Rain (Los 4), Unter- und Obermeißling, Esbach, Ketschenweiler und Rauenstadt (Los 5) abgeschlossen.

8) Fördersteckbrief
Fördersteckbrief Dinkelsbühl

7) Förderbescheid
Oberbürgermeister Dr. Hammer bekam am 24.10.2014 in Nürnberg von Finanzminister Dr. Söder den Förderbescheid über 499.734,00 Euro überreicht.

6) Auswahlerfahren – Ergebnis
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den einzelnen Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Für die 4 ausgeschriebenen Lose hat die Stadt Dinkelsbühl innerhalb der Angebotsfrist insgesamt 13 Angebote der zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen vier Unternehmer erhalten.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung und nach Zustimmung der Regierung von Mittelfranken als zuständige Bewilligungsbehörde hat der Stadtrat der Stadt Dinkelsbühl in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2014 beschlossen, folgende Aufträge zu vergeben:

Los 1 Burgstall: NetCom BW
Los 2 Hohenschwärz und Gaisfeld: Telekom Deutschland GmbH
Los 4 Segringen und Rain: NetCom BW
Los 5 Unter- und Obermeißling, Esbach, Ketschenweiler und Rauenstadt: NetCom BW

Mit den jeweiligen Unternehmern wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen, der der Bundesnetzagentur schnellstmöglich zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt wird.

5) Bekanntmachung Auswahlverfahren
Die Stadt Dinkelsbühl führt zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Stadt Dinkelsbühl definierten Erschließungsgebiet ein Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch. Der Teilnahmewettbewerb endet am 18.06.2014 um 12 Uhr.

4) Ergebnisse Markterkundung
Die Markterkundung wurde im Zeitraum vom 13.11.2013 bis 13.12.2013 durchgeführt.
Niederschrift Ergebnis Markterkundung

3) Markterkundung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Dinkelsbühl gemäß Nr. 4.1 Absatz 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Kumulationsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt Dinkelsbühl ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Stadt Dinkelsbühl bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den einzelnen Erschließungsgebieten anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in den einzelnen Erschließungsgebieten angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir bis spätestens 13.12.2013 um Zusendung eines verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplanes, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als sechs Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage von der Stadt kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten verbindlichen Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß § 4.3 BbR fortfahren.

2)  Bedarfsermittlung – Ergebnis
Auf Grundlage der eingegangenen Fragebögen wurde der Bedarf der Unternehmen (im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz – UstG) an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream und von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream zusammengefasst und in folgenden Karten dargestellt:

Los 1 - Bedarfsmeldung Weidelbach - Burgstall
Los 2 - Bedarfsmeldung Gaisfeld - Hohenschwaerz
Los 3 - Bedarfsmeldung Botzenweiler - Neustaedtlein
Los 4 - Bedarfsmeldung Segringen - Rain
Los 5 - Bedarfsmeldung Untermeissling - Ketschenweiler

Legende:
grün = Bedarf an 50 Mbit/s, rot = Bedarf an 30 Mbit/s

1)  Bedarfsermittlung – Anfrage
Die Stadt Dinkelsbühl hat gemeinsam mit den Stadtwerken Dinkelsbühl eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Am 10.07.2013 wurden alle Unternehmen in den Erschließungsgebieten angeschrieben und um Rückmeldung gebeten. Parallel erfolgte die Befragung über die städtische Homepage sowie über das zentrale Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.

Die Angaben im Rahmen der Bedarfsermittlung dienen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen.

Erschließungs- und Kumulationsgebiete:
Los 1 - Erschließungsgebiet Weidelbach/Burgstall
Los 2 - Erschließungsgebiet Gaisfeld/Hohenschwärz
Los 3 - Erschließungsgebiet Botzenweiler/Neustädtlein
Los 4 - Erschließungsgebiet Segringen/Rain
Los 5 - Erschließungsgebiet Untermeißling/Ketschenweiler