Stadt Dinkelsbühl (Druckversion)

Heckenschneiden seit Jahren erstmals wieder beidseitig möglich

Dinkelsbühl 1.02.17 / Es ist Winterhalbjahr, die Vegetation ruht und somit ergibt sich die Gelegenheit Feldhecken, Straßenbegleitgrün oder auch Waldränder zurückzuschneiden. Der orangefarbene Unimog des Dinkelsbühler Bauhofs hat einen Frontaufbau mit Heckenschere im Ausleger montiert bekommen und war die letzten zwei Wochen unterwegs, die Schneidarbeiten zu verrichten.  
„Immer zu Beginn des Jahres werden die Flurhecken auf städtischem Grund geschnitten“, so Bauhofleiter Günter Lechler. „Heuer war es seit ein paar Jahren mal wieder möglich, die Hecken von der fahrbahnabgelegenen Seite zu schneiden, da der Boden genug gefroren war,  um auf Äcker, Wiesen und Banketten fahren zu können.“ Aufgrund des Wissenstands der Bauhofmitarbeiter und der Hinweise der Ortssprecher werden die zu schneidenden Hecken ausgewählt. Zudem werden die Gemeindeverbindungsstraßen regelmäßig zur Gewährung der Verkehrssicherheit ausgeschnitten. Gleiches gilt für Straßen und Wege innerorts, wobei die geschulten Augen der Bauhofmitarbeiter besonderes Augenmerk darauf legen, dass der Lichtraum in der Wohn- und Gewerbebebauung durch das Zurückschneiden gewährleistet wird. Auch Landwirte benennen dem Bauhof immer wieder die ein oder andere städtische Flurhecke, die zu weit in ihren Acker oder in ihre Wiese hineinragt.
Die Hecken werden seitlich und teils von oben zugeschnitten. Zudem verpasst der Trupp den Hecken etwa alle 10 Jahre, je nach Wachstum,  einen „eher radikal anmutenden“ Rückschnitt. Der sogenannte Stockschnitt, bei dem die Pflanzen bis zu zwei Dritteln komplett herunter geschnitten werden, dient dazu, dass die Hecke dichter wachsen kann. Jedoch wird hierbei nicht die gesamte Länge der Hecke gestutzt, sondern nur abschnittsweise, damit den Vögeln und anderen Tieren noch ausreichend Lebensraum geboten werden kann.
Schneiden und Sägen noch bis März erlaubt
Bis März kann noch geschnitten und gesägt werden. Im Zeitraum vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres ist es hingegen gesetzlich verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Durch dieses Verbot sollen wertvolle Wohnräume und Brutstätten für verschiedene Lebewesen geschützt werden. So sind zum Beispiel viele heimische Vögel auf dichtes Gebüsch angewiesen, um dort ungestört nisten und brüten zu können.

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