Bitte drucken Sie sich das ausgefüllte Formular vor dem Versenden für Ihre Unterlagen aus.

 

Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtenregister

§ 61 Personenstandgesetz

 

Eine Urkunde aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtenregister kann nur von der eingetragenen Person (im Folgenden als "Kind" bezeichnet) verlangt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Die gewünschte Urkunde stellt das Standesamt aus, das die Geburt des Kindes beurkundet hat. Ist Ihnen dieses nicht bekannt, wenden Sie sich an den für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Standesbeamten.

Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr von € 10,-. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden.

 

Urkunde:

Ich bitte um die Ausstellung einer

Geburtsurkunde  
Mehrsprachigen Geburtsurkunde  
Beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenbuch  

und um folgende Anzahl weiterer Exemplare derselben Urkunde

Verwendungszweck

Kind:

Familienname zur Zeit der Geburt

Familienname nach Namensänderung

Vornamen

Geburtstag und -ort

Eheschließungstag und -ort/Standesamt und Nummer der Beurkundung (falls bekannt)

Empfänger:

Die Urkunde

wird abgeholt  
soll an die nachstehende Anschrift gesandt werden  

Vor- und Familiennamen

Straße Nr.

PLZ Ort

E-Mail

Gebühr:

Die Gebühr schicke ich per Post (Verrechnungsscheck/Bargeld)  
Die Gebühr überweise ich im Voraus auf das Konto der Stadt Dinkelsbühl bei der VR-Bank Dinkelsbühl Konto Nr. 9482 BLZ 76591000. Zwingend ist als Verwendungszweck der Name sowie Anforderung Urkunde Standesamt anzugeben.  

 

© 2002 Stadt Dinkelsbühl · Letzte Änderung: 25.06.2010